Informationen für Sehbehinderte und Erblindete

Auf den folgenden Seite möchten wir Ihnen Informationen betr. Hilfsmittel für Sehbehinderte und Erblindete, betr. Selbsthilfeorganisationen sowie Informationen betr. des Landesblindenpflegegeldes bzw. Informationen für unsere Patienten, die stark sehbehindert oder erblindet sind und für deren Angehörige, darstellen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Praxis.

1. Wenn ein Patient durch eine entsprechende Erkrankung erblindet, werden wir, sofern die Mindestanforderungen erfüllt sind, einen Antrag auf die Erstattung von Landesblindenpflegegeld erstellen und dem Patienten zur Einreichung dieses Antrages zukommen lassen. Wir Augenärzte erstellen das augenfachärztliche Gutachten auf Grund der gesetzlichen Vorgaben und werden entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen die Befunde entsprechend bewerten und beurteilen. Hinsichtlich der Genehmigung des Landesblindenpflegegeld obliegt die Entscheidung der zuständigen Behörde.

2. Für unsere Patienten mit ausgeprägter Sehbehinderung bieten wir eine Spezialsprechstunde zur Anpassung vergrößernder Sehhilfen (Lupen, Lupenbrille, Bildschirmlesegerät etc.) an.

3. Sollte ein Patient eine vollständige Erblindung erleiden, so kann man u.a. ein Lesesystem zum Vorlesen gedruckter Texte oder andere Hilfsmittel zur Hilfe bei Erblindung anbieten.
Die Firma handy tech bietet Spezialgeräte für Sehbehinderte und Erblindete an.
Weitere Informationen finden Sie unter der Internet-Adresse.

www.handytech.de

Telefon: 07451 / 5546-0
Telefax: 07541 / 5546-67
e-mail: info@handytech.de
internet: www.handytech.de

Ein Vorlesestift genannt Orcam my eye kann dem Sehbehinderten Blinden helfen gewisse Texte vorlesen zu lassen.